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Der Betriebszweig
Kooperation umfasst als Dienstleistung zwei Kooperationsmöglichkeiten:
a. die Kooperation bei der Durchführung des Badebetriebes
b. die Kooperation bei der Betriebsführung
Kooperation bei der Durchführung
des Badebetriebes
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Als
Kooperationspartner, verantwortlich für die Durchführung des
Badebetriebes, übernehmen wir für Sie die Organisation, Durchführung und
Verantwortung des gesamten Badebetriebes. Wir stellen hierbei die
benötigten Fach- und Hilfskräfte, die für den ordnungsgemäßen Badebetrieb
erforderlich sind und übernehmen die Aufsichtspflicht über den Badebetrieb
im Sinne des Merkblattes 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das
Badewesen einschließlich der Leitung des Bades – Ziffer 3,0
(Betriebsaufsicht) – und der Aufsicht im Badebetrieb – Ziffer 4,0
(Wasseraufsicht) – jeweils im vollen Umfang. |
Kooperation bei der
Betriebsführung
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Als
Kooperationspartner schließen Sie mit uns einen Betriebsführungsvertrag ab
und übertragen uns die komplette Betriebsführung für das im
Stadt/Gemeindeigentum befindliche Schwimmbad, mit ihren Einrichtungen und
Anlagen sowie dem Inventar gemäß Inventarliste. Über den Umfang der
Betriebsführung wird im Betriebsführungsvertrag eine
Betriebsführungsvereinbarung getroffen in dem für beide
Kooperationspartner die jeweiligen Aufgaben und Pflichten verbindlich
geregelt sind.
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Unsere Interpretation von Kooperation:
„Eine Kooperation ist die freiwillige Zusammenarbeit von Unternehmen, die
rechtlich selbstständig bleiben“
Gerne
stellen wir Ihnen unsere Dienstleistungen auch in einem persönlichen Gespräch
kostenlos und unverbindlich vor.
(Seite als
PDF-Datei)
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